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Satzung Teamliga-Statuten Schiedsgerichte Gemeinnützigkeit
         
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Teamliga-Statuten

 

 

Inhalt:

1      Allgemeines. 2

1.1       Gliederung der Ligen. 2

1.2       Verantwortlichkeit der Vereine und Spielberechtigung der Teams. 2

1.3       Ligeneinteilung, Auf- und Abstieg. 3

1.4       Aufstieg in die BL. 4

2      Spezielles. 4

2.1       Spiel- und Terminplan. 4

2.2       Regionalliga. 4

2.3       Bezirksliga. 4

2.4       Ergebnismeldung. 5

2.5       Abwicklung der Kämpfe. 5

2.6       Sportgerichtsfälle. 6

2.7       Zeitstrafen und Wertung nicht ausgetragener Kämpfe. 6

2.8       Unentschuldigtes Nichtantreten. 6

2.9       Nenngeld und Ergebnisdienst 7

2.10    Clubpunkte. 7

2.11    Weitere Regelungen. 7

2.12    Verzehr und Rauchen. 7

2.13    Zentraler Spielort 8

3      Benehmen und Umgangsformen. 8

3.1       Funktelephone (Handy) 8

3.2       Hausordnung. 8

4      Gültigkeit 8

 


 

Vorbemerkung

Diese Teamligastatuten des Bridgeverbandes Hamburg-Bremen ergänzen die TO des DBV (insbesondere die §§ 48 – 51) für den Teamligabetrieb des Bridgeverbandes.

 

1         Allgemeines

 

1.1           Gliederung der Ligen

Unterhalb der Bundesligen werden im Bridge-Verband Hamburg-Bremen in verschiedenen Ligen gestaffelt jährlich Teamligakämpfe veranstaltet.

 

Die Spielzeit ist grundsätzlich das Kalenderjahr, wobei der erste Kampf bereits im November/Dezember des Vorjahres stattfinden kann.

 

Der Teamligabetrieb liegt im Aufgabenbereich des Bezirkssportwarts (im folgendem „Liga-Obmann“ genannt) des Bridge-Verbands Hamburg-Bremen. Er kann die Aufgabe des Liga-Obmanns delegieren. Es wird in mehreren Ligen gespielt. Die oberste Liga (Regionalliga) umfasst nur eine Staffel. Unterhalb der Regionalliga werden Bezirksligen in verschiedenen Staffeln gebildet

 

1.2           Verantwortlichkeit der Vereine und Spielberechtigung der Teams

Die Mannschaften spielen im Namen eines Vereins. Dessen Vorstand ist für die Aufstellung und das Antreten seiner Teams verantwortlich. Die Anzahl der Spieler/innen eines Teams beträgt mindestens 4 und maximal 8 Personen. Pro Kampf sind aber höchstens 6 Personen spielberechtigt.

 

Eine namentliche Meldung von mindestens 4, möglichst aber 6 Spieler/innen an den Liga-Obmann zu Beginn der Saison ist nötig. Nachmeldungen bis zum achten Spieler geschehen auf den Spielergebnisformularen. Mehr als 8 Spieler dürfen in keinem Team in der laufenden Saison eingesetzt werden, auch nicht zur Aushilfe. Dem Liga-Obmann ist der Teamkapitän unter Angabe von Adresse, Telefonnummer und der E-Mail-Adresse zu melden. Alle Vereine haben ihre Teams bis zum vom Liga-Obmann festgesetzten Termin für die nächste Saison beim Liga-Obmann zu melden.

 

Jeder Verein kann beliebig viele Teams melden. Sie werden durchnummeriert. Das Team mit der niedrigsten Nummer (oder Buchstaben) ist das "höchste" Team etc.

 

Zieht ein Verein ein Team nach Festlegung des Spielplans zurück, so verwirkt der Verein ein Ordnungsgeld in Höhe eines doppelten Nenngeldes.

 

Spielen für einen Verein mehrere Mannschaften in der Bezirksliga, so können ein oder mehrere Spieler aus einem Team der Bezirksliga, nicht Regionalliga, in einem anderen aushelfen, das nicht in der gleichen Staffel spielt.

 

Hat ein Spieler aber bereits einen Kampf für eine Mannschaft gespielt, so kann er danach nicht mehr in einer niedrigeren Staffel aushelfen, nur noch an einem Spieltag in einer anderen Mannschaft mitwirken, wobei ein Spieltag in der Regionalliga auch das Wochenende umfasst, an dem 3 Kämpfe stattfinden.

 

Spieler/innen, die von einem Verein für die Bundesliga oder für einen vergleichbaren Wettbewerb im Ausland gemeldet sind, dürfen in der Regional- oder Bezirksliga nicht eingesetzt werden.

 

Für ein Bezirksliga-Team (insbesondere in den unteren Ligen) darf in der laufenden Saison kein Spieler nachgemeldet werden, der für die Liga eine deutlich überdurchschnittliche Spielstärke aufweist.

 

1.3           Ligeneinteilung, Auf- und Abstieg

Jede Staffel besteht aus 6-10 Mannschaften (nur in der untersten Bezirksliga u. U. weniger als 6). Die genaue Gliederung der Ligen und die Anzahl der Teams pro Staffel werden vom Liga-Obmann nach Eingang der Meldungen unter Berücksichtigung der letzt jährigen Ergebnisse festgelegt.

 

Neu gemeldete Teams beginnen in der untersten Bezirksliga. Zwangsweise abgestiegene Teams sollen wie neu gemeldete Teams behandelt werden. Ausnahmen können vom Liga-Obmann zugelassen werden, z. B. wenn ein Verein mit besonderer Spielstärke erstmalig in den Ligabetrieb einsteigt.

 

Nach Saisonende wird jede Staffel mit den Aufsteigern aus einer unteren Liga aufgefüllt sowie um die Aufsteiger in eine obere Liga vermindert. Demzufolge steigen, wenn der Liga-Obmann zu Beginn der Saison nichts anderes bestimmt hatte, von sieben oder mehr Teams in der Regel zwei ab, sonst nur eins. Bei der Einteilung für die nächste Saison kann der Liga-Obmann zur Komplettierung der Staffeln freie Plätze durch Teams aus einer niedrigeren Staffel auffüllen.

 

Aus der Regionalliga steigen im Regelfall 2 Mannschaften ab. Steigt ein Team aus der Bundesliga in die Regionalliga ab und kein Team auf, so steigen 3 Teams aus der Regionalliga ab. Steigen ein oder 2 Teams in die Bundesliga auf und kein Team aus der Bundesliga in die Regionalliga ab, so steigt nur ein Team aus der Regionalliga ab.

 

Die Aufsteiger aus den Bezirksligen in die Regionalliga sind:

·        Der erstplazierte der 1. Bezirksliga Hamburg.

·        Der Sieger des Ausscheidungskampfes über 32 Boards zwischen dem Sieger der 1. Bezirksliga Bremen und dem zweiten der 1. Bezirksliga Hamburg.

 

Dieser Ausscheidungskampf findet spätestens bis 4 Wochen nach dem letzten Ligatermin statt. Das Home-Team wird vom Liga-Obmann öffentlich ausgelost.

Der Aufstiegskampf entfällt, wenn 3 Aufsteiger benötigt werden.

 

1.4           Aufstieg in die BL.

Der Sieger der Regionalliga hat das Recht, an der Aufstiegsrunde zur 3. Bundesliga teilzunehmen (siehe auch Turnierordnung §51 Abs.3).

 

Wenn ein Team schriftlich darauf verzichtet aufzusteigen, oder an einer Aufstiegsrunde teilzunehmen, tritt das nächstplatzierte Team der Staffel in alle Rechten und Pflichten des Verzichtenden ein.

2         Spezielles

2.1           Spiel- und Terminplan

Zu Beginn der Saison wird vom Liga-Obmann ein Spielplan erstellt und dem Vorstand der teilnehmenden Vereine zwecks Weiterleitung an die Teamkapitäne zugesandt. Jedes Team einer Staffel hat gegen jedes andere anzutreten, wobei Mannschaften eines Vereins möglichst am ersten Spieltag aufeinander treffen sollten.

 

Feiertage sowie Termine von wichtigen Turnieren und der Bundesliga werden soweit möglich im Spielplan berücksichtigt.

2.2           Regionalliga

Die Regionalliga spielt in der Regel an den 3 Bundesliga-Wochenenden. Die Spielorte werden mit der Übersendung des Spielplans vorgegeben. Die Kämpfe eines Wochenendes sollten an einem oder zwei Orten stattfinden. Die Anreisewege sind zu berücksichtigen. Der Verein mit der kürzesten Anreise kann vom Liga-Obmann beauftragt werden, das Spielmaterial und den Turnierleiter zu stellen.

 

Beginn des 1. Kampfes Sonntag 10 Uhr, Beginn des 2. Kampfes Sonntag 15.30 Uhr. Im Übrigen gilt bezüglich Austragungsmodus und Zeitdauer die TO (§41).

 

2.3           Bezirksliga

Im Prinzip ist Spieltag, soweit im Spielplan nichts anderes bestimmt ist, das 2. Wochenende des vom Liga-Obmann festgelegten Monats: Beginn ist, soweit der Spielplan nichts anderes festlegt, 14.000 Uhr. Der Liga-Obmann kann jedoch andere Spieltage und Zeiten festlegen.

 

Im übrigen kann ein abweichender Termin (bzw. Uhrzeit) nur bei Zustimmung beider Teamkapitäne vereinbart werden. Dazu hat sich der Kapitän des Teams, das den Kampf verschieben möchte, beim Kapitän des anderen Teams zu melden und mindestens drei Ersatztermine an verschiedenen Wochentagen schriftlich anzubieten. Der Kampf sollte bis zum vorgesehenen Termin des nächsten Kampfes ausgetragen werden. Über einen nachverlegten Termin muss der Liga-Obmann spätestens bis zum 2. Sonnabend des entsprechenden Monats informiert werden, und zwar vom Kapitän des Home-Teams.

 

Es ist die eindeutige Absicht des Spielbetriebes, dass Kämpfe ausgetragen werden. Kampflos gewertete Kämpfe sollten daher die absolute Ausnahme sein. Daher sind Teams, die sich nicht auf einen Spieltermin einigen können, nachdrücklich aufgefordert, sich rechtzeitig an den Liga-Obmann zwecks Hilfestellung bei der Einigung zu wenden.

 

Der Kapitän des Home-Teams (im Spielplan erstgenanntes Team) ist für die Organisation des Kampfes zuständig. Er hat sich spätestens bis zum 20. des Vormonats (entfällt bei Spielen zur festgesetzten Zeit am zentralen Spielort) mit dem Kapitän des Gastteams in Verbindung zu setzen, um den Spielort mitzuteilen und bei Spielen in Privaträumen die Verzehrbedürfnisse festzustellen.

 

Den zentralen Spielort legt der Liga-Obmann fest. Er bestimmt auch in diesem Fall den Austragungsmodus und besorgt einen Turnierleiter. Er teilt den Teams mit dem Spielplan die Kosten und die Höhe des Kartengeldes mit.

 

Sollte ein Team einen Spieltag verlegen oder die Anfangszeit verändern wollen, so hat es sich spätestens am ersten Tag des Vormonats des Spieltages mit dem gegnerischen Teamkapitän in Verbindung zu setzen. Die Kämpfe des letzten Spieltages dürfen aus Gründen der Wahrung der Chancengleichheit nur vorverlegt werden. Ausnahmen sind nur bei Zustimmung des Liga-Obmanns möglich.

 

2.4           Ergebnismeldung

Der Kapitän des "Home-Teams" meldet das Ergebnis dem Turnierleiter. Ist kein Turnierleiter vorhanden meldet er das Ergebnis spätestens 3 Werktage nach dem Spieltag dem Liga-Obmann.

 

Die Meldung erfolgt lesbar auf dem Vordruck (Spielbericht) und umfasst:

·                   Staffel

·                   Namen der Vereine und Nummern (Buchstaben) der Mannschaften

·                   Namen aller Spieler beider Teams inkl. der Anzahl Boards, die

           jeder gespielt hat,

·                   das Ergebnis (Siegpunkte und IMPs), die IMP-Differenz

·                   Unterschrift beider Kapitäne

 

Die Übermittlung der Ergebnisse an den Liga-Obmann soll per E-Mail unter Angabe der vorstehenden Daten erfolgen. In diesem Fall verbleibt der Original-Spielbericht bis zum Ende der laufenden Saison beim Home-Team. Erfolgt die Meldung verspätet oder unvollständig, kann das Home-Team beim ersten Mal eine Verwarnung, im Wiederholungsfall 1 Siegpunkt Abzug durch den Liga-Obmann als Strafe erhalten.

 

2.5           Abwicklung der Kämpfe

Es werden 32 Boards pro Kampf gespielt. Nach 16 Austeilungen erfolgt eine Zwischenabrechnung, und neue Paare können eingewechselt werden (als neues Paar gilt auch der Austausch eines einzelnen Spielers). Pro 16 Boards steht eine Spielzeit von 130 Minuten inkl. Abrechnung zur Verfügung.

 

Zu Beginn einer Halbzeit stecken die Nord- und Ostspieler einen Zettel mit ihren Namen in das entsprechende Fach des ersten zu spielenden Boards. Bei Erhalt des ersten Boards aus dem anderen Raum kontrollieren die Spieler, ob der Name eines Spielers des Gegnerteams auf dem Zettel ihres Faches vermerkt ist.

 

Für die Umrechnung der Scores in IMP und Siegpunkte sowie für die Feststellung der Reihenfolge der Teams in der Ligatabelle gelten die Regeln des DBV; dies gilt ebenso für die erlaubten Systeme und Konventionen . Die Regional- und Bezirksligen spielen nach Systemkategorie C. Jedes Paar hat 2 vollständig ausgefüllte Konventionskarten vorzulegen. Die Verwendung von Bietboxen ist obligatorisch.

 

2.6           Sportgerichtsfälle

Bei Regelverstößen entscheidet der vom Liga-Obmann bestellte Turnierleiter oder, falls kein Turnierleiter vorhanden ist, der Liga-Obmann, der in diesem Fall telefonisch um eine Entscheidung gebeten wird (eventuell während des Kampfes, sonst später.)

 

Gegen diese Entscheidung ist nach §21 der TO des DBV eine Beschwerde beim Bezirkssportgericht des Bridge-Verbands Hamburg-Bremen möglich. Es ist ein Schiedsgerichtsformular des DBV auszufüllen und mit der Protestgebühr innerhalb einer Woche nach der Entscheidung des Turnierleiters dem Bezirksvorstand einzusenden. Die Entscheidung des Turnierleiters ist beizufügen.

 

2.7           Zeitstrafen und Wertung nicht ausgetragener Kämpfe

Tritt ein Team zu einem Kampf verspätet an, so werden die in §41 der Turnierordnung des DBV genannten Zeitstrafen wirksam. Ist die Verspätung größer als 45 Minuten, tritt ein Team unvollständig oder überhaupt nicht an, so wird der Kampf zunächst mit 18:0 für das gegnerische Team gewertet.

 

Sollten Zweifel daran bestehen, welches Team die Schuld daran trägt, dass ein Kampf nicht zustande kommt, so wird der Kampf bis zur Klärung der Schuldfrage mit 0:0 Siegpunkten bewertet. Sollte sich bis zum Ende der Saison die Schuldfrage nicht klären lassen, bleibt das Ergebnis 0:0 SP. Sollte sich am Ende aller Kämpfe herausstellen, dass das Team, dem der Sieg zugesprochen wurde, in den gespielten Kämpfen im Durchschnitt mehr als 18 Siegpunkte erzielt hat, oder dass die Gegner der schuldigen Mannschaft im Durchschnitt mehr als 18 Siegpunkte gegen diese erzielt haben, so erhält das Team für den nicht gespielten Kampf diesen Durchschnitt (auf 0,1 SP gerundet).

 

2.8           Unentschuldigtes Nichtantreten

Tritt ein Team gemäß § 2.7 nicht an, so ist grundsätzlich ein Säumnisgeld in Höhe des doppelten Nenngeldes an den Verband fällig.

Ausnahmen gelten im Fall höherer Gewalt. Diese liegt nur vor, wenn es dem Team nicht möglich war, den Termin laut Plan wahrzunehmen. Die absehbare Verhinderung einiger Spieler zu einem Kampf ist kein Grund zur Absage. Ein Fall höherer Gewalt ist dem Sportwart unverzüglich unter Darlegung der Gründe zu melden.

Erkennt der Sportwart höhere Gewalt als gegeben an, so hat das spielbereite Team unverzüglich 2 mögliche Ersatztermine, von denen einer vor dem Spieltermin der nächsten Runde liegen muss, dem Sportwart und dem Gegner zu melden. Geht das schuldige Team nicht auf die Vorschläge ein, ist das Säumnisgeld ohne weitere Aufforderung fällig und das nicht spielbereite Team unterwirft sich der Strafe nach § 2.7.

Die Zuständigkeit des Schieds- und Disziplinargerichtes bleibt im übrigen unberührt.

 

2.9           Nenngeld und Ergebnisdienst

Das Nenngeld beträgt EUR 40,-- pro Team und ist mit der Anmeldung fällig. Es ist vom Vorstand des jeweiligen Vereins spätestens zu Beginn des Spieljahres (1. Jan.) auf das Konto des Bridge-Verbandes Hamburg-Bremen zu überweisen. Die betroffenen Vereinsvorstände erhalten vom Liga-Obmann im Laufe des Spieljahres schriftliche Mitteilungen über die Ergebnisse aller Ligen mit dem jeweiligen Tabellenstand. Sie haben die Verpflichtung, diese Informationen an die Teamkapitäne weiterzuleiten. Die Übermittlung der Ergebnisse erfolgt per E-Mail. Die Ergebnisse werden auch zeitnah auf der Homepage des Bezirks veröffentlicht.

 

2.10     Clubpunkte

Clubpunkte werden erst ausgegeben, wenn das Nenngeld vollständig gezahlt ist. Clubpunktzertifikate werden vom Liga-Obmann am Ende der Saison ausgestellt und den Vereinsvorständen übergeben. Maßgebend ist die jeweils geltende Masterpunktordnung des DBV. Danach gibt es für einen Sieg pro Spieler eines Teams, der mindestens 50 % der Boards gespielt hat,

·                   in der Regionalliga 100 CP,

·                   in der 1. Bezirksliga 60 CP,

·                   in der 2. oder 3. Bezirksliga 50 CP.

 

Ein Unterschied von 1 IMP reicht zum Sieg. Bei Unentschieden (IMP-Gleichheit) werden die oben aufgeführten. Clubpunkte unter den Spielern beider Teams so geteilt, dass jedes Team die Hälfte bekommt. Die Clubpunkte werden auf alle Spieler verteilt, die mindestens 16 Boards eines Kampfes gespielt haben.

 

Der Regionalliga-Aufstiegskampf wird wie ein Kampf der Regionalliga gewertet.

 

2.11     Weitere Regelungen

Soweit diese Statuten nicht etwas Spezifisches vorschreiben, gilt die Turnier-Ordnung des DBV in der jeweils gültigen Fassung.

 

2.12     Verzehr und Rauchen

Das Home-Team lädt das Visiting-Team zu einem einfachen Essen und 1-2 Getränken ein. Diese Regelung entfällt bei einem zentralen Spielort oder in einem öffentlichen Lokal. In diesem Fall hat jedes Team Spielgeld und Verzehr selbst zu bezahlen.

 

Es gilt folgende Rauchregelung:

 

Am zentralen Spielort darf in den Spielräumen nicht geraucht werden. Bei privaten Kämpfen gilt bei Einverständnis aller Beteiligten: Nur im Closed Room darf geraucht werden, nicht im Open Room.

 

2.13     Zentraler Spielort

Der zentrale Spielort ist, wenn im Spielplan nichts anderes bestimmt ist, für die Bezirksliga Hamburg in den Clubräumen der Bridge Akademie Hallerstrasse, auf dem Gelände des

Tennisclubs an der Alster, Hallerstraße 89, 20149 Hamburg.

Das Spielgeld beträgt 12,- Euro pro Team und Spieltag und dient nur zur Deckung der Raumkosten.

 

In der Bezirksliga Bremen gibt es keinen zentralen Spielort.

 

Beginn ist, wenn im Spielplan keine andere Uhrzeit angegeben wurde jeweils 14.00 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Dagegen ist eine Abmeldung erforderlich, wenn ein Team an einem anderen Ort als vorgesehen spielt.

3         Benehmen und Umgangsformen

3.1    Funktelephone (Handy)

Jeder Gebrauch eines Handys nach Turnierbeginn hat den Abzug eines SP zur Folge. Das Klingeln eines Handys gilt als Gebrauch desselben. Ausnahmen  müssen vom Turnierleiter genehmigt werden.

 

3.2    Hausordnung.

In öffentlichen Räumen wie Gaststätten und Clubräumen gilt die jeweilige Hausordnung. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nur mit Zustimmung des Gastgebers zulässig.

 

4         Gültigkeit

Diese Teamliga-Statuten sind in der Hauptversammlung des Landesverbandes am 18. April 2018 beschlossen worden. Sie treten mit Beginn der Saison 2019 in Kraft und ersetzen die bisherigen Statuten.